Im Detail

Die Bundesbetriebsberatungsstelle

Die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH wurde in den 50er Jahren als eine Servicegesellschaft des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) gegründet und übernimmt im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Vorprüfung von Förderanträgen. Ziel ist die Förderung der Betriebsberatung in mittelständischen Unternehmen.

Zum 1. Januar 2023 ist das neue Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU in Kraft getreten. Jung- und Bestandsunternehmen können hierüber einen Zuschuss für die Beiziehung externen Berater Know hows erahlten. Gefördert werden konzeptionelle Beratungen . Dabei sollten bereichsübergreifende Themen wie Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung, ökologisch Nachhaltigkeit angesprochen werden.

Bis heute hat die BBG GmbH mehreren tausend Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweigen bei ihrer Antragstellung zur Förderung von betrieblichen Beratungsleistungen erfolgreich geholfen.

BBG – Ihr Beratungsdienstleister im Handel

In kleinen und mittelgroßen Unternehmen entwickeln Unternehmerinnen und Unternehmer meist selbst ihre Marketingkonzepte, sie steuern in eigener Regie das Finanz- und Liquiditätsmanagement und sind trotz allem stets Ansprechpartner für ihre Kunden und Mitarbeiter.

Diese Vielzahl der Aufgaben ist zeitaufreibend und führt nicht selten zu inneren Konflikten. Zum Wohle der eigenen Gesundheit und der Familie können mittelständische Unternehmen Entlastung durch zusätzliches Expertenwissen erlangen.

Externe Betriebsberater entwickeln für mittelständische Unternehmen Strategievorschläge, führen Plausibilitäts- und Rentabilitätsrechnungen künftiger Vorhaben durch und beraten in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen der Unternehmensführung. Damit Unternehmerinnen und Unternehmer wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben: Ihr Unternehmen zu führen.

Die BBG ist die Koordinationsstelle zwischen Unternehmen, Betriebsberatern und staatlicher Förderinstanzen. Durch die rechtliche Selbständigkeit ist sie in der Lage, objektiv und neutral die Interessen aller Beteiligten zu zusammenzuführen. Erklärtes Ziel ist es, Unternehmertum durch professionelle Unterstützung in Deutschland wieder zu ermöglichen. Die BBG berät in allen Detailfragen der Zuschussgewährung und ist bei der organisatorischen Abwicklung des Antragsverfahrens behilflich.

Betriebsberatung

Neben der Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems werden auch Beratungen zu Technologie und Innovation, Außenwirtschaft, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Fachkräftesicherung, Compliance, Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Arbeitsschutz, Unternehmensübergabe, Familienfreundlichkeit, Migranten und Integration gefördert. Für die Beratungen gibt es in Abhängigkeit vom regionalen Standort einen entsprechenden Zuschuss. Jungunternehmen, die noch nicht länger als ein Jahr am Markt sind, müssen dabei ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner führen.

Antragstellung

Beantragen Sie direkt völlig kostenlos über die Bundesbetriebsberatungsstelle einen Zuschuss zu ihrer individuellen Betriebsberatung.

Die Fördermittel kommen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Treten Sie in Kontakt mit uns.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!