Antragstellung

Zum 1. Januar 2016 traten neue Beratungsrichtlinien in Kraft. Diese sehen ausschließlich eine elektronische Antragstellung und Antragsabwicklung vor. Dafür steht Ihnen eine eigenständige Software-Anwendung über die Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.

Das Programm wird unabhängig vom Auslaufen der Rahmenrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ab dem 1. Januar 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neue Förderrichtlinie soll rechtzeitig im Dezember veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird zeitnah auf der Homepage des BAFA bekanntgegeben.

www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html