Betriebsberatung
Ein starker Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich vielfältigen Anforderungen stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Die Beratung von Unternehmensgründungen, bestehenden Unternehmen sowie von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht dabei im Mittelpunkt des neuen Programms zur Förderung unternehmerischen Know-hows.
Ziel des Programms ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigung und die Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU und von Angehörigen der Freien Berufe. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH mit Sitz beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) in Berlin unterstützt die Beratung und Förderung von KMU, indem sie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Leitstelle Förderanträge zur Unternehmensberatung bearbeitet.
Achtung: Die aktuelle Richtlinie läuft zum 31.12.2022 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Beratung nicht nur abgeschlossen, sondern auch der Verwendungsnachweis vollständig über das Onlineportal eingereicht worden sein.
Das Programm wird unabhängig vom Auslaufen der Rahmenrichtlinie zum 31. Dezember 2022 ab dem 1. Januar 2023 mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge.
Genaue Informationen zur neuen Förderrichtlinie ab 1. Januar 2023 finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA.
TIPP
Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne an die BBG GmbH wenden. Eine Übersicht über die regionalen Ansprechpartner finden Sie unter Regionalpartner.